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   BVerwG, 27.08.2003 - 6 PKH 9.03   

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https://dejure.org/2003,18909
BVerwG, 27.08.2003 - 6 PKH 9.03 (https://dejure.org/2003,18909)
BVerwG, Entscheidung vom 27.08.2003 - 6 PKH 9.03 (https://dejure.org/2003,18909)
BVerwG, Entscheidung vom 27. August 2003 - 6 PKH 9.03 (https://dejure.org/2003,18909)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Substantiierte Darlegung; Anordnung des Ruhens des Verfahrens; Fehlender Zustellungsnachweis; Verpflichtung des Gerichts

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; WpflG § 8 a; ; VwGO § 101 Abs. 2; ; VwGO § 108 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2003 - 6 PKH 9.03
    Die Rüge, das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) sei versagt worden, erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 19. März 1991 - BVerwG 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25 m.w.N.; Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 19.03.1991 - 9 B 56.91

    Sachverhaltsaufklärungspflicht - Verletzung der Mitwirkungspflicht -

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2003 - 6 PKH 9.03
    Die Rüge, das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) sei versagt worden, erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 19. März 1991 - BVerwG 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25 m.w.N.; Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 27.08.2003 - 6 B 32.03

    Musterung; Tauglichkeit; Sachverständiger; Gutachten; mündliche Verhandlung;

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2003 - 6 PKH 9.03
    BVerwG 6 B 32.03 BVerwG 6 PKH 9.03.
  • BVerwG, 14.07.1987 - 6 C 60.86

    Pflicht - Gericht - Schriftsätze - Schriftlicher Verfahrensteil - Rechtzeitige

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2003 - 6 PKH 9.03
    Denn dieser erfasst auch die Verpflichtung des Gerichts, vor der abschließenden Entscheidung jedem Beteiligten die Gelegenheit zu geben, zu schriftsätzlichem Vorbringen der Gegenseite Stellung zu nehmen (vgl. Urteil vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 C 60.86 - BVerwGE 78, 30, 33).
  • BVerwG, 03.07.2001 - 6 B 13.01

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung eines erst am Tag der

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2003 - 6 PKH 9.03
    Dabei ist es für die Annahme einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unerheblich, ob und ggf. wen innerhalb des Gerichts ein Verschulden trifft, ob den oder die zur Entscheidung berufenen Richter oder einen sonstigen Bediensteten; das Gericht ist insgesamt dafür verantwortlich, dass dem Gebot des rechtlichen Gehörs Rechnung getragen wird (Beschluss vom 3. Juli 2001 - BVerwG 6 B 13.01 - Buchholz 448.6 § 19 KDVG Nr. 6).
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